Die Tierferienheim Fürberg AG verpflichtet sich, das ihr geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, Fütterung und Behandlung des Ferientieres zu rechtfertigen.
Die Rückgabe des Tieres erfolgt gegen Barzahlung. Ein- und Austrittstag werden stets voll berechnet.
Die Tierferienheim Fürberg AG übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, eben so wenig für allfällige Schäden, welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) entstehen. Erkrankt ein Tier, so ist die Tierferienheim Fürberg AG ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Eigentümers.
Wird das Tier bis spätestens zehn Tage nach dem vereinbartem Termin nicht abgeholt, gilt die Annahme, der Eigentümer habe seinen Eigentumsanspruch entschädigungslos aufgegeben.
Von diesem Zeitpunkt an wird das Tier zum Eigentum der Tierferienheim Fürberg AG. Aufgelaufene Kosten bis und mit zehn Tage nach dem Abholtermin werden dem Eigentümer (bzw. dessen Vertreter) voll berechnet.
Schäden, die ein Ferientier verursacht, werden dem Eigentümer (bzw. dessen Vertreter) belastet.
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Folgende Impfungen sind obligatorisch:
Hunde: Kombinierte Impfung (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten)
Katzen:Katzenseuche, Katzenschnupfen (jährlich)
Empfohlen: Leukose